Manfred Morus Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwalt Mannheim

Schwerpunkte


Für den Rechtssuchenden ist es im Einzelfall schwer herauszufinden, in welches Rechtsgebiet sein Anliegen fällt. Daher nachfolgend eine kurze Beschreibung meiner Tätigkeitsfelder:


Sozialrecht


  • Krankenversicherung
    Hierunter fallen insbesondere Ablehnung von medizinischen Leistungen, Kuraufenthalte, Mitgliedschaften bei Krankenkassen, Beitragsstreitigkeiten, Betriebsprüfungen der Einzugsstellen, etc.
  • Unfallversicherung
    insbesondere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Renten- und Reha-Leistungen, Mitgliedschaft- und Beitragsstreitigkeiten für Unternehmen
  • Rentenversicherung
    insbesondere Erwerbsminderung („Erwerbs- und Berufsunfähigkeit“), Altersrenten, Reha-Leistungen wie Kuraufenthalte, etc.
  • Pflegeversicherung
    insbesondere Beratung und Vertretung bei Pflegeeinstufungen, Streitigkeiten mit dem Heimträger, etc.
  • Schwerbehinderung
    Streitigkeiten um den Grad der Behinderung (GdB), Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche
  • Arbeitsförderung
    insbesondere Sperrzeiten, Umschulungen, „Hartz IV – Leistungen“


Natürlich kann die Aufzählung nicht vollständig sein. Sprechen Sie mich an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr „Fall“ in mein Tätigkeitsbereich fällt. Sollte ich Ihr Anliegen nicht bearbeiten, werde ich Sie an einem kompetenten Kollegen/Kollegin verweisen.

Besonders möchte ich auf meine zehnjährige Tätigkeit bei einer großen deutschen Berufsgenossenschaft hinweisen. Dies befähigt mich besonders alle Fragen und Streitigkeiten rund um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu lösen. Meine Tätigkeit bei einem Versicherungsträger, also „auf der anderen Seite“, befähigen mich zudem bei der Bearbeitung Ihres Anliegens aus eigener Erfahrung Verwaltungsabläufe der Versicherungsträger aber auch Erfolgsaussichten besser einzuschätzen.

Dies führt im Einzelfall sicherlich auch dazu, einmal von einer Klage abzuraten, wenn keine Erfolgsaussichten gegeben sind und es bei einer sachkundigen Beratung bewenden zu lassen. In diesem Zusammenhang möchte ich ganz besonders darauf hinweisen, dass eine sachkundige Beratung bereits vor der Stellung von Anträgen (wie z.B. Pflegeeinstufungen, Rentenleistungen) sehr häufig langjährige, kostenintensive und Nerven zerrende Streitigkeiten verhindern kann.

Nach Oben zur Auswahl





Familienrecht


Aus dem Bereich des Familienrechts bearbeite ich insbesondere bei

  • Scheidungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich/Versorgungsausgleich/Vermögensauseinandersetzung

Trennungen und Scheidungen sind über den familienrechtlichen Bezug hinaus meist mit weiteren existenziellen Fragen verbunden: Wo bin ich nach einer Scheidung/Trennung krankenversichert? Welche Sozialleistungen kann ich vorübergehend oder dauerhaft zur Sicherung meines Lebensunterhalts erhalten? Welcher Sozialleistungsträger ist zuständig? etc.
Als Fachanwalt für Sozialrecht bin ich besonders qualifiziert, Ihnen in diesen Angelegenheiten im Zuge einer Scheidung/Trennung behilflich zu sein.

Nach Oben zur Auswahl



Arbeitsrecht


Eng verknüpft mit dem Sozialrecht ist das Arbeitsrecht, da in den meisten Fällen Ursache für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gesundheitliche Probleme der Arbeitnehmer sind. Ich bearbeite und berate daher sowohl Arbeitnehmer als auch kleine und mittelständische Arbeitgeber insbesondere bei


  • Kündigungen (Kündigungsschutzklagen)
  • Aufhebungsverträgen
  • Gehalts- und Urlaubsansprüchen
  • Schwerbehinderungen

Nach Oben zur Auswahl




Betreuungsrecht


  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
  • Vollmachten für den Betreuungsfall
  • Streitigkeiten mit dem Betreuungsgericht und gesetzlich bestellten Betreuern
  • Rückgriff gegen Betreuer


Gemeinhin wird dem Erbrecht insbesondere einer Testamentsgestaltung ein großer Bedeutungsspielraum zugemessen. Weniger von Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung ist aber das Betreuungsrecht im Vorfeld der Fragen, „wer erbt was und wie viel“. Das Betreuungsrecht regelt Lebenssachverhalte, wenn ein Mensch aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall entweder ganz oder nur teilweise seine eigenen Angelegenheiten entweder dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Hierfür auch unabhängig von erbrechtlichen Regelungen Vorsorge zu treffen, ist in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je, da das deutsche Recht nicht automatisch für diese Fälle eine gesetzliche Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen regelt. Nicht selten sind daher Streitigkeiten in der Familie, wenn das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt, vorweg genommene Erbstreitigkeiten.

Eine unabhängige Beratung ist daher jederzeit sinnvoll und – wenn man sich mit dem Gedanken trägt jemanden für den Fall der Fälle zu bevollmächtigen oder als Betreuer zu benennen – auch anzuraten. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen sondern auch für Firmeninhaber, die sich Gedanken um die Leitung ihres Unternehmens machen sollten, wenn sie selbst einmal ausfallen.

Abgerundet wird mein Leistungsspektrum in diesem Bereich bei allen Fragen eines möglichen Rückgriffs gegen gerichtlich bestellte Betreuer. Hier kommt es häufig zu Vermögensschaden der unterschiedlichsten Art, weil Betreuer aufgrund des zeitlich knapp begrenzten Rahmens nicht immer die nötige Sorgfalt mit dem Vermögen der Betroffenen walten lassen.
Nach Oben zur Auswahl






Elternunterhalt


  • Unterhalt für Eltern und Großeltern
  • Einsatz der eigenen Einkünfte
  • Einsatz des eigenen Vermögens
  • Selbstbehalt
  • Forderungen (Rückgriff) der Sozialämter



Auch mit Einführung der Pflegeversicherung reichen die finanziellen Mittel in der Regel nicht aus, wenn eine Heimaufnahme eines oder beider Elternteile erforderlich wird. Rücklagen der Eltern sind angesichts der hohen Heimkosten sehr schnell aufgebraucht. In aller Regel treten dann die Sozialämter an die Kinder heran. Nach meiner Erfahrung geschieht dies oftmals in einer sehr massiven Weise. Fragen wie welches Einkommen für den Unterhalt der Eltern einzusetzen ist, ob auch das Einkommen des eigenen Ehegatten einzusetzen ist (Stichwort „Schwiegerkindhaftung“) oder ob auch eigene Immobilien wie Haus oder Eigentumswohnung auf dem Spiel stehen, sind hier zu beantworten. Gesetzliche Regelungen sind kaum vorhanden. In § 1601 BGB heißt es lediglich:“ Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Vieles ist daher durch die Rechtsprechung geregelt worden; mit entsprechender großer Unsicherheit aufgrund mannigfaltiger Lebenssachverhalte.

Nicht selten besteht daher ein großer Gestaltungsspielraum, wenn man sich rechtszeitig informiert und seine Verhältnisse entsprechend gestaltet. Dies gilt allerdings nur, wenn man nicht erst abwartet bis ein Elternteil kurz vor der Heimaufnahme steht oder bereits eine Einkommensanfrage des Sozialamtes vorliegt.

Ich berate Sie daher gerne schon im Vorfeld, begleite Sie aber auch bei Anfragen der Sozialämter und vertrete Sie auch vor Gericht, sollten Sie einmal diesbezüglich von einem Sozialamt in Anspruch genommen werden.
Nach Oben zur Auswahl






Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeit/Rente/Unfall/Krankheit)


  • Berufsunfähigkeit
  • Unfälle
  • Private Krankenversicherung
  • Rente

Neben dem gesetzlichen Absicherungssystem aus Renten-, Kranken- und Unfallversicherung haben sich viele noch privat abgesichert bzw. bei Selbständigen in der Regel ausschließlich abgesichert. Sie schließen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung meist kombiniert mit eine Lebensversicherung, eine private Unfallversicherung und/oder eine private Krankenversicherung ab.

Bei Abschluss der Versicherungsverträge herrscht noch eitel Sonnenschein. Anders sieht es freilich aus, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden müssen. Anders als die Werbung verspricht, fangen hier meist die Probleme an. Leistungen werden nicht und nicht vollständig gewährt. Dies ist umso schwerwiegender, weil man sich gerade aufgrund von Krankheit oder Unfall in einer Notsituation befindet und finanzielle Mittel dringend braucht. Nicht selten werden hier auch berechtigte Ansprüche im Hinblick auf die knappen finanziellen Ressourcen der Antragsteller abgelehnt, weil diese langwierige Gerichtsverfahren nicht durchstehen können (weder finanziell noch psychisch). Eine gerichtliche Geltendmachung derartiger Versicherungsansprüche ist meist wegen der damit verbundenen hohen Kosten ohne eine Rechtsschutzversicherung - leider - nicht möglich.

Ich berate und vertrete Sie auch in diesen Versicherungsangelegenheiten.
Nach Oben zur Auswahl






Allgemeines Zivilrecht


Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie selbstverständlich in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts wie z.B. Kauf- und Darlehensverträge oder (insbesondere für Gewerbetreibende) der schlichte Forderungseinzug offener Forderungen bei Werkverträgen, etc.

Leider ist hier durch die Vergabe von Fachanwaltsbezeichnungen der Rechtsanwaltskammern der Eindruck entstanden, dass der die Fachanwaltsbezeichnung führende Rechtsanwalt nur noch auf diesem Gebiet tätig sein kann. Das allgemeine Zivilrecht gehört jedoch zu dem nötigen Rüstzeug eines jeden Rechtsanwalts. Die Berechtigung zur Führung eines Fachanwaltstitels besagt nur, dass man aufgrund der Ablegung einer Prüfung in diesem Bereich, dem Nachweis der Bearbeitung einer bestimmten Fallzahl sowie der Verpflichtung einer jährlichen fünfzehnstündigen Fortbildung ganz besonders auf diesem Gebiet geeignet sein soll. Das führt aber nicht dazu, dass man auf anderen Gebieten sein Wissen und seine Erfahrung verlernt hat.
Nach Oben zur Auswahl



Manfred Morus | Fachanwalt für Sozialrecht | Rechtsanwalt | Eichelgarten 28 | 67141 Neuhofen | Tel 06236 4494-625 | Fax 06236 4494-821 | mail@ra-morus.de